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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16 (https://dejure.org/2017,20926)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2017 - 5 Sa 497/16 (https://dejure.org/2017,20926)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2017 - 5 Sa 497/16 (https://dejure.org/2017,20926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugsvergütung während der Betriebsferien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugsvergütung während der Betriebsferien

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 615 S. 1
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugsvergütung während der Betriebsferien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers während Betriebsferien

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Ausschluß der Lohnzahlung durch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16
    Es ist dem Arbeitgeber in diesem Falle zuzumuten, den nicht urlaubsberechtigten Arbeitnehmer im nicht stillgelegten Betriebsteil zu beschäftigen; andererseits wird auch dem Arbeitnehmer zuzumuten sein, während der Betriebsferien vorübergehend solche Arbeiten zu übernehmen, die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses an sich nicht übertragen werden können (vgl. ausführlich BAG 30.06.1976 - 5 AZR 246/75; BAG 02.10.1974 - 5 AZR 507/73; Neumann/ Fenski/ Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 34 mwN).

    Vereinbarungen über unbezahlten Urlaub während der Betriebsferien müssen zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses klar und deutlich besprochen und zuvor ausgehandelt werden (vgl. BAG 30.06.1976 - 5 AZR 246/75).

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16
    Annahmeverzug des Arbeitgebers scheidet erst aus, wenn ihm nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Arbeitsleistung unzumutbar ist (vgl. BAG 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 33 f).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 507/73

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Betriebsvereinbarung - Wartefrist für den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16
    Es ist dem Arbeitgeber in diesem Falle zuzumuten, den nicht urlaubsberechtigten Arbeitnehmer im nicht stillgelegten Betriebsteil zu beschäftigen; andererseits wird auch dem Arbeitnehmer zuzumuten sein, während der Betriebsferien vorübergehend solche Arbeiten zu übernehmen, die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses an sich nicht übertragen werden können (vgl. ausführlich BAG 30.06.1976 - 5 AZR 246/75; BAG 02.10.1974 - 5 AZR 507/73; Neumann/ Fenski/ Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 34 mwN).
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